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Wie geht Ebury mit dem Brexit um?

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20 February 2019

geschrieben von
Sophie Scheltema

Während die Entscheidung und der Ausgang über den Brexit-Deal weiterhin ungewiss ist, bereiten wir uns bei Ebury auf jedes Szenario vor.

I
hr Vertrauen ist für uns von größter Bedeutung. Ebury hat als eines der ersten Zahlungsverkehrsinstitute die Lizenz für den Betrieb in Belgien erhalten. Somit sind wir zuversichtlich, für jedes eintretende Szenario, bestens vorbereitet zu sein, um Ihnen weiterhin einen reibungslosen Ablauf Ihrer Transaktionen zu gewährleisten.

Was hat Ebury bisher getan?

Bei einem Eintritt des Brexit besteht die Möglichkeit, dass britische Finanzunternehmen – wie Ebury – die Rechte gemäß des Europäischen Passes verlieren werden. Bisher ermöglicht der Europäische Pass, dass britische Finanzunternehmen Ihre Dienstleistungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) unter der Regulierung der britischen Finanzaufsicht anbieten können.
Beispielsweise kann ein britisches Finanzunternehmen seine Dienstleistungen sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien erbringen. Im Fall des Verlust des Europäischen Passes kann Ebury Partners UK nur noch die in Großbritannien registrierten Kunden betreuen.

Damit wir für jeden Fall vorbereitet sind, haben wir eine in Europa ansässige Gesellschaft – Ebury Partners Belgium NV – gegründet, die von der Belgischen Nationalbank als autorisiertes Zahlungsverkehrsinstitut reguliert wird. Im Fall des Brexit werden wir voraussichtlich unsere Kunden in diese neue Gesellschaftüberführen.

Welche Auswirkungen hat dies für Sie?

In der Praxis wird sich die tägliche Zusammenarbeit mit Ebury nicht verändern.

Es ergeben sich folgende kleine Änderungen, wenn Sie ein im Europäischen Wirtschaftsraum registrierter Kunde sind:

  • Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
  • Da sich das belgische Recht leicht vom englischen Recht unterscheidet, werden wir Ihnen neue Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellen. Sie können weiterhin so arbeiten, wie Sie es bisher getan haben, nur dass ab dem Brexit Ebury Partners Belgium NV Ihr Vertragspartner ist.

  • Devisentermingeschäfte:
  • Im Fall des Brexit verbleiben alle bestehenden Devisentermingeschäfte bis zu der jeweiligen Fälligkeit bei Ebury Partners UK Ltd. Bei Fälligkeit des Geschäftes wird die Abrechnung jedoch über die belgische Gesellschaft passieren.

    Es wird keinen Unterschied in der Art und Weise geben, wie wir Ihre Geschäftsanforderungen erfüllen. Sie werden auch in Zukunft die gleiche Servicequalitätwie heute bei Ebury bekommen.

    Was geschieht als Nächstes?

    Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass wir, bis der Ausgang und die Folgen des Brexit feststehen, nicht mit Sicherheit sagen können, was passieren wird. Sie können sich aber sicher sein, dass wir gut vorbereitet sind, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

    Da es weitere Entwicklungen geben wird, bitten wir Sie auf entsprechende Mitteilungen unsererseits zu achten, damit Sie rechtzeitig Kenntnis über mögliche Auswirkungen für Sie erhalten.

    Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, was wir tun, um uns auf den Brexit vorzubereiten, oder wenn Sie Fragen dazu haben, was dies für Sie bedeuten könnte, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner, der Ihnen gerne weiterhelfen wird.

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